Pflichtangaben in eMails - Signaturen

Mit Beginn des Jahres 2007 hat für die Transparenz der deutschen Wirtschaft das digitale Zeitalter begonnen: Jedermann kann jetzt Firmendaten im Internet abrufen. Der Staat will die Überwachung der Pflichtangabeneinreichung jetzt ernst nehmen und richtete ein neues Kontrollsystem ein.

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So wird das Handelsregister im Internet als ein zentrales Datenportal geführt. Unter www.unternehmensregister.de kann jeder alle Angaben abrufen, die ein Unternehmen schon bisher beim örtlichen Handelsregister einreichen musste.

Verpflichtet sind insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften sowie Personengesellschaften ohne eine natürliche Person als voll haftenden Gesellschaftern, wie z. B. die GmbH & Co. KG oder auch Offene Handelsgesellschaften, an denen eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Aber auch sonstige eingetragene Kaufleute oder Gesellschaften sind zu finden.

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Eingereicht werden müssen die veröffentlichungspflichtigen Informationen direkt beim elektronischen Bundesanzeiger, der hierüber das beigefügte Merkblatt erstellte. Verschärft wird zugleich die staatliche Kontrolle darüber, ob Firmen ihre Publikationspflichten auch wirklich einhalten. Nur die wenigsten Unternehmen reichen bislang ihren Jahresabschluss ein. Künftig wacht das Bundesamt für Justiz in Bonn von Amts wegen darüber. Verstöße gegen den Offenlegungszwang sind von Amts wegen mit einem Ordnungsgeld von bis zu 25.000 € zu ahnden.

Neu ist auch - und das wissen viele Unternehmer noch nicht -, dass nicht nur im Impressum der WebSite, sondern auch in jeder eMail Angaben nunmehr verpflichtend sind - wie auch schon immer in Briefen oder Faxen eines Unternehmens.

Diese Pflichtangaben integrieren Sie am Besten, indem Sie sich eine Signatur erstellen, die ihr eMail-Programm dann automatisch an Ihre eMails anfügt.

Jede eMail muss seit Beginn 2007 folgende Angaben enthalten:

Bei Nichteinhaltung ist zu befürchten, dass man Opfer eines Abmahnprofis wird.